Rechtsanwalt Stanislav Giesser

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Stanislav Giesser

Nach einem Verkehrsunfall klären wir Ihre Ansprüche und übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung. Auch bei Bußgeldern, Fahrverboten und strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir prüfen Ihre Unterlagen, erklären Ihnen die Möglichkeiten und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

  • Vertretung in zivilrechtlichen Schadensersatz- und Haftungsfragen nach Verkehrsunfällen
  • Beratung und Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  • Begleitung in Verfahren zur Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Klassische Beratungsfelder im Verkehrsrecht

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Rechtsanwalt Stanislav Giesser

Unfallregulierung und Haftungsfragen

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die vollständige rechtliche Abwicklung des Schadensfalls. Dazu zählen die Klärung der Haftungsquote, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Kommunikation mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.

Wir prüfen Gutachten, Abrechnungen und Regulierungsentscheidungen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche unserer Mandanten rechtlich korrekt und vollständig berücksichtigt werden.

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Ordnungswidrigkeitenverfahren

In Bußgeldverfahren beraten und vertreten wir Mandanten bei Vorwürfen wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Unsere Tätigkeit umfasst die Prüfung der Messverfahren und behördlichen Unterlagen, die Bewertung der Beweislage sowie die Erarbeitung einer zweckmäßigen Verteidigungsstrategie.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Wir begleiten Mandanten in Verfahren, die auf ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis gerichtet sind. Dabei prüfen wir sowohl die formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahmen als auch die materiellen Voraussetzungen, etwa im Hinblick auf Wiederholungstatbestände oder medizinisch-psychologische Fragestellungen.

Rechtsanwalt Stanislav Giesser

Verkehrsstrafrecht

Bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von der polizeilichen Anhörung bis zur Hauptverhandlung.

Ziel ist stets eine sachgerechte, rechtlich fundierte Lösung unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Situation des Mandanten.

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Für Rückfragen oder eine rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens im Bereich Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung