Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Es berührt sowohl zivilrechtliche als auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bereiche und ist häufig von komplexen technischen und versicherungsrechtlichen Aspekten geprägt.

Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall bis zur Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren.

  • Vertretung in zivilrechtlichen Schadensersatz- und Haftungsfragen nach Verkehrsunfällen
  • Beratung und Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
  • Begleitung in Verfahren zur Entziehung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Klassische Beratungsfelder im Verkehrsrecht

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

Unfallregulierung und Haftungsfragen

Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir die vollständige rechtliche Abwicklung des Schadensfalls. Dazu zählen die Klärung der Haftungsquote, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Kommunikation mit Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.

Wir prüfen Gutachten, Abrechnungen und Regulierungsentscheidungen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche unserer Mandanten rechtlich korrekt und vollständig berücksichtigt werden.

Giesser Recht-muss ich eine kündigungsschutzklage einreichen um arbeitslosengeld zu bekommen

Ordnungswidrigkeitenverfahren

In Bußgeldverfahren beraten und vertreten wir Mandanten bei Vorwürfen wie Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen.
Unsere Tätigkeit umfasst die Prüfung der Messverfahren und behördlichen Unterlagen, die Bewertung der Beweislage sowie die Erarbeitung einer zweckmäßigen Verteidigungsstrategie.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Wir begleiten Mandanten in Verfahren, die auf ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis gerichtet sind. Dabei prüfen wir sowohl die formelle Rechtmäßigkeit der Maßnahmen als auch die materiellen Voraussetzungen, etwa im Hinblick auf Wiederholungstatbestände oder medizinisch-psychologische Fragestellungen.

Verkehrsstrafrecht

Bei strafrechtlichen Vorwürfen wie Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in allen Phasen des Verfahrens – von der polizeilichen Anhörung bis zur Hauptverhandlung.

Ziel ist stets eine sachgerechte, rechtlich fundierte Lösung unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Situation des Mandanten.

Jetzt klärung einleiten

Erstberatung anfordern

Für Rückfragen oder eine rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens im Bereich Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung