
Rechtsgebiet
Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Es berührt sowohl zivilrechtliche als auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bereiche und ist häufig von komplexen technischen und versicherungsrechtlichen Aspekten geprägt.
Unsere Tätigkeit im Verkehrsrecht erstreckt sich auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall bis zur Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafverfahren.
Klassische Beratungsfelder im Verkehrsrecht




